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Behindertengleichstellungsgesetz ist verbesserungsbedürftig

Soziales

Die Anhörung „Erfahrungen mit der Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes" heute im Sozialausschuss hat nach Auffassung von Sozialpolitikerin Christa Steiger ergeben, dass das Behindertengleichstellungsgesetz dringend revisionsbedürftig ist. Wirkliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung seien knapp zwei Jahre nach dem unbefristeten Inkrafttreten im Alltag noch nicht spürbar, der gute Wille aber wurde von den angehörten Experten anerkannt.

Dies betreffe, so Steiger, vor allem den kommunalen Bereich, der gestärkt werden müsse, die Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindertagesstätten, in Wohnungen und im öffentlichen Personennahverkehr, besonders auf dem Land. Auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung sollte mehr getan werden, zum Beispiel mit so genannter Barrierefreiheit im kommunikativen Bereich, bei Dokumenten und Medien.

Die Inhalte des Gleichstellungsgesetzes seien noch nicht überall ausreichend bekannt. Daher empfiehlt die SPD-Beauftragte für Menschen mit Behinderung eine Informations-Kampagne über die Rechte und Inhalte des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG). Steiger: „Sowohl behinderte wie auch nicht behinderte Menschen brauchen mehr Information, aber ebenso wichtig ist regelmäßige Fortbildung in öffentlichen Stellen und in der privaten Wirtschaft." Die oberfränkische Abgeordnete unterstützt darüber hinaus ausdrücklich die Forderung einiger Experten nach Sanktionen für Nichteinhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Rechte von Menschen mit Behinderung könnten nach Auffassung von Steiger effektiver vertreten werden, wenn die Behindertenbeauftragte beim Landtag und nicht bei der Staatsregierung angesiedelt wäre „Das würde ihre Unabhängigkeit unterstreichen", so Christa Steiger. Es habe sich auch herausgestellt, dass der Landesbehindertenrat eine Stärkung erfahren müsse.